BSV-Anlagen nach DIN VDE 0558-507
Normgerechte Auslegung für medizinisch genutzte Bereiche der Gruppe 2.
Wir sichern: Des, was wichtig ist.
GesundheitswesenWo Menschenleben von der Stromversorgung abhängen, gelten besondere Normen - und wir kennen sie.
In Gruppe-2-Bereichen ist Stromversorgung Gesetzeslage: definierte Umschaltzeiten, vorgeschriebene Notbetriebsdauern, dokumentierte Prüfungen. Wer hier improvisiert, riskiert nicht nur Audit-Beanstandungen.
Normgerechte Auslegung für medizinisch genutzte Bereiche der Gruppe 2.
OP-Leuchten und kritische Medizintechnik - mit 24 V DC, wo gefordert.
Bis zu drei Stunden Batteriebetrieb, ausgelegt und nachgewiesen.
Dokumentation, die vor Begehungen und Audits Bestand hat.
Die Norm verlangt regelmäßige Funktionsprüfungen mit dokumentiertem Nachweis. Wir übernehmen Prüfung und Protokollierung im Rahmen des Wartungsvertrags - termingerecht und auditfähig.
Ja - vom ambulanten OP-Zentrum bis zum Klinikverbund. Die Anforderungen unterscheiden sich, die Sorgfalt nicht.
Beschreiben Sie kurz Ihre Situation - Standort, Anwendung, Anliegen. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung.