Attenkirchen, Bayern | 24h Notfall-Hotline für Vertragskunden

Wir sichern: Des, was wichtig ist.

Sichere Stromversorgung für Kliniken, OPs und Praxen.

Wo Menschenleben von der Stromversorgung abhängen, gelten besondere Normen - und wir kennen sie.

Stromversorgung ist hier Gesetzeslage

In Gruppe-2-Bereichen ist Stromversorgung Gesetzeslage: definierte Umschaltzeiten, vorgeschriebene Notbetriebsdauern, dokumentierte Prüfungen. Wer hier improvisiert, riskiert nicht nur Audit-Beanstandungen.

So sichern wir Ihre Versorgung

01

BSV-Anlagen nach DIN VDE 0558-507

Normgerechte Auslegung für medizinisch genutzte Bereiche der Gruppe 2.

02

Versorgung lebenswichtiger Verbraucher

OP-Leuchten und kritische Medizintechnik - mit 24 V DC, wo gefordert.

03

Notbetriebszeiten gemäß Vorschrift

Bis zu drei Stunden Batteriebetrieb, ausgelegt und nachgewiesen.

04

Wartung mit Prüfprotokollen

Dokumentation, die vor Begehungen und Audits Bestand hat.

0 s Umschaltzeit
24 V DC für OP-Leuchten
MPG-konform Medizinprodukterecht

Womit wir das umsetzen

Gut zu wissen

Wie oft muss eine BSV-Anlage geprüft werden?

Die Norm verlangt regelmäßige Funktionsprüfungen mit dokumentiertem Nachweis. Wir übernehmen Prüfung und Protokollierung im Rahmen des Wartungsvertrags - termingerecht und auditfähig.

Betreuen Sie auch Arztpraxen und MVZ?

Ja - vom ambulanten OP-Zentrum bis zum Klinikverbund. Die Anforderungen unterscheiden sich, die Sorgfalt nicht.

Sprechen wir über Ihre Anforderungen.

Beschreiben Sie kurz Ihre Situation - Standort, Anwendung, Anliegen. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung.